Die Probennahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA PN 98), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie aktueller Güte- und Prüfbestimmungen.
Unsere Probennehmer verfügen über die geforderte Sach- und Fachkunde.
Probennahme
Wir nehmen Proben in Form von:
- Einzel- und Mischproben aus Haufwerken, Baugruben, Flächen, Emballagen, Fahrzeugladungen
- Abwasserproben als Stichprobe sowie Mehrstunden-Mischproben
- Pumpproben von Grundwässern aus Messstellen mit Grundfoss MP 1 einschließlich Messung der Feldparameter
- Rammkernsondierungen sowie Tiefenbohrungen (gemeinsam mit dafür spezialisierten Baugrundbüros und Geologen)