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Die Probennahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA PN 98), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie aktueller Güte- und Prüfbestimmungen.

Unsere Probennehmer verfügen über die geforderte Sach- und Fachkunde. 

Probennahme

Wir nehmen Proben in Form von:

  • Einzel- und Mischproben aus Haufwerken, Baugruben, Flächen, Emballagen, Fahrzeugladungen
  • Abwasserproben als Stichprobe sowie Mehrstunden-Mischproben
  • Pumpproben von Grundwässern aus Messstellen mit Grundfoss MP 1 einschließlich Messung der Feldparameter
  • Rammkernsondierungen sowie Tiefenbohrungen (gemeinsam mit dafür spezialisierten Baugrundbüros und Geologen)
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